Brandschutzklappen

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Bei der Brandschutzdiskussion muss immer auch der Feuerwiderstand als grundlegender Begriff angesprochen werden. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit eines Bauteils, den Brandschutzauflagen bei Brandbeanspruchung zu entsprechen.  Der Feuerwiderstand kann als Dauer ausgedrückt werden, d. h. die Zeit, in der die Bauteile die Leistungskriterien erfüllen.
Die Feuerwiderstandsklasse wird als Kombination aus Buchstaben und Ziffern angegeben. Die Buchstaben stehen für verschiedene Leistungskriterien. 
Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen:

  • Tragfähigkeit (R)
  • Raumabschluss (E)
  • Wärmedämmung (I)

Die Zeit, während der das Bauteil die Leistungskriterien bei Brandbelastung erfüllt, wird in Ziffern angegeben.  Auf Grundlage einer Feuerwiderstandsprüfung wird dem Bauelement eine der folgenden Feuerwiderstandsklassen zugewiesen: Feuerwiderstand für bis zu 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 oder 360 Minuten.
Ein weiteres Kriterium für Brandschutzklappen ist die Rauchdurchlässigkeit (S).

Gemäß Produktnormen EN 15650, EN 1366-2, EN 13501-3+A1. Feuerwiderstandsdauer EIS 120, 90 i 60 – nach Bedarf des Kunden.

Runde Diameter von 100 bis 630 mm, rechteckige von 160x160 bis 1000x500 mm.

Dichtheitsklasse "C".

Mechanismus mit gekapselten Auslöseelement oder Belimo Antrieb.

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