Entscheidend für die Funktionalität der Lüftungsanlage ist nicht nur die Montage und der Entwurf, sondern auch entsprechende Nutzung und Wartung. Um die Zufuhr der frischen Luft in den Raum zu gewährleisten, ist die Lüftungsanlage in einem sauberen Zustand durch periodische Reinigung und Entkeimung zu halten.
Vita-Vent ist ein Fachunternehmen für Reinigung von Lüftungsanlagen sowie sämtliche begleitenden Leistungen. Zusammen mit ALNOR, dem Hersteller und Vertreiber von Lüftungsanlagen, wurde das bestmögliche Schema für die Erhaltung eines entsprechenden hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen – von der Planung bis zum Betrieb der Anlage – erstellt.
Vorteile aus der Erhaltung des richtigen hygienischen Zustandes der Anlage:
Planung der Lüftungsanlage
Es ist wichtig bei der Planung einen leichten Zugang zur Lüftungsanlage vorzusehen:
Reinigungsetappen der Lüftungsanlage:
Vorschriften über erforderliche Reinigung der Lüftungsanlagen
Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 16.08.1999 über technische Bedingungen für Nutzung von Wohngebäuden (Gesetzblatt 74/99) bestimmt die technischen Bedingungen für Nutzung von Wohngebäuden, einschließlich der zugehörigen
Installationen und technischen Anlagen
§ 13.1. Die Bedingungen und Art der Nutzung von technischen Anlagen und Installationen sowie die zur deren Instandsetzung und Instandhaltung verwendeten Produkte dürfen die Eigenschaften des mittels dieser Anlagen und Installationen gelieferten Mediums nicht beeinträchtigen.
§ 22.1. Die Lüftungsanlagen und -geräte sollen während der Nutzungsdauer einen effizienten Luftaustausch in den Räumen entsprechend den im Entwurf angenommenen Bedingungen gewährleisten.
§ 22.2. Die Lüftungsanlagen und -geräte sind während der Nutzungsdauer in einem technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand zu halten.
§23. Während der Nutzungsdauer der Lüftungsanlagen und -geräte ist:
Hygiene in den Lüftungsanlagen
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1) vollständige Durchgängigkeit und Dichtheit der Leitungen und Anlagen,
2) Erhaltung des vollen geforderten Querschnittes der Lüftungsgitter,
3) die Durchführung der erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
4) die Umsetzung der durch zuständige Prüf- und Aufsichtsbehörden vorgegebenen Empfehlungen,
5) beim begründeten Bedarf – die Prüfungen des technischen Zustandes von Lüftungsanlagen und -geräte zu gewährleisten.
Nach den Gesetzen des Baurechts (Gesetzblatt 2000 Nr. 106 Pos. 1126), Art. 62.1 müssen die Gasanlagen sowie die Schornsteinleitungen – Entrauchungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen müssen mindestens einmal pro Jahr überprüft werden.
Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12.04.2002 über technische Bedingungen, denen die Gebäude und deren Lage entsprechen müssen (Gesetzblatt Nr. 75 vom 15.06.2002, Pos. 690), enthält im Kapitel VI folgende Bestimmungen:
§ 147, Abs. 1. Die Lüftung und Klimatisierung sollen eine entsprechende Qualität des umbauten Raums, darunter die Luftwechselrate, deren Sauberkeit, relative Feuchtigkeit, die Luftstromgeschwindigkeit
im Raum bei Einhaltung von entsprechenden Gesetzen und Anforderungen der Polnischen Normen bezüglich der Lüftung, sowie den in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen
der Brandsicherheit und akustischen Anforderungen gewährleisten.
§ 153, Abs. 6. Die Leitungen sollen mit den Revisionsöffnungen ausgestattet sein, um die Leitungen von innen sowie andere Geräte und Anlagenteile reinigen zu können, sofern die Bauweise kein anderes Reinigungsverfahren ermöglicht, wobei die Revisionsöffnungen nicht in den Räumen mit den erhöhten hygienischen Anforderungen angebracht werden dürfen.
§154, Abs. 5: In den Räumen mit den erhöhten hygienischen Anforderungen sind die mit der inneren Beleuchtung und Schauöffnungen ausgestatteten Lüftungs- und Klimazentralen anzuwenden, mit denen die erhöhte Sauberkeit im Inneren des Gehäuses aufrecht erhalten werden kann.
§154, Abs. 6: Die Anlagen für Zwangslüftung und Klimatisierung sollen gegen Verunreinigungen aus der Außenluft und in besonderen Fällen auch aus der Umluft mittels Filter geschützt werden.
Nach den Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung (Gesetzblatt 2003 Nr. 121 Pos. 1138) §30, Abs. 2 werden die Verunreinigungen aus den Lüftungsleitungen mindestens einmal pro Jahr entfernt, sofern die Nutzungsbedingungen keine kürzeren Intervalle festlegen.
Die Norm PN-EN 12097:2007 Lüftung von Gebäuden. Leitungsnetz. Die Anforderungen bezüglich der Bestandteile des Leitungsnetzes zur Erleichterung der Instandhaltung des Leitungsnetzes fordert, dass die Elemente der Lüftungssysteme so eingebaut werden, um deren künftigen Abbau zur Reinigung zu ermöglichen.
In den Fällen, in denen solche Lösung nicht anwendbar ist, sind Revisionselemente vorzusehen, die einen Zugang zu den Kanälen gewährleisten. Nach der Norm PN-EN 13779:2007 Lüftung von Nichtwohngebäuden. Erforderliche Merkmale der Lüftungs- und Klimatisierungssysteme sind alle Bestandteile der Lüftungsanlagen den künftigen Prüfungen des hygienischen Zustandes sowie den Reinigungsprozessen anzupassen.
Gesetze der Europäischen Union
Die innerhalb der EU geltende Gesetze legen die Anforderungen bezüglich der periodischen Prüfung der Hygiene in den Lüftungssystemen sowie die Grundregeln deren Reinigung ausführlich fest.
IDie EU hat die Norm BS EN 15780, Ventilation for buildings. Ductwork. Cleanliness of ventilation systems” eingeführt. Die Norm EN 15780 beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Bewertung des hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen und die deren Reinigungsmethoden.
Sie legt insbesondere fest:
Die Vorteile aus dem korrekten hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen sind enorm. Daher empfehlen wir Ihnen sich mit dieser Frage auseinander zu setzen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Vita-Vent oder ALNOR.