Hygiene in den Lüftungsanlagen

Entscheidend für die Funktionalität der Lüftungsanlage ist nicht nur die Montage und der Entwurf, sondern auch entsprechende Nutzung und Wartung. Um die Zufuhr der frischen Luft in den Raum zu gewährleisten, ist die Lüftungsanlage in einem sauberen Zustand durch periodische Reinigung und Entkeimung zu halten.


Vita-Vent ist ein Fachunternehmen für Reinigung von Lüftungsanlagen sowie sämtliche begleitenden Leistungen. Zusammen mit ALNOR, dem Hersteller und Vertreiber von Lüftungsanlagen, wurde das bestmögliche Schema für die Erhaltung eines entsprechenden hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen – von der Planung bis zum Betrieb der Anlage – erstellt.

Vorteile aus der Erhaltung des richtigen hygienischen Zustandes der Anlage:

  • Saubere und gesunde Luft bietet Personen in den gelüfteten Räumlichkeiten mehr Komfort und Sicherheit,
  • Gefahrminderung bezüglich der Beschwerden wie: Allergien, Kopfschmerzen, Ermüdungsgefühl, Schnupfen, Augenreizung, Übelkeit,
  • Minderung der Brandgefahr,
  • Erhöhung der Lebensdauer der Anlage.

Planung der Lüftungsanlage

 
Es ist wichtig bei der Planung einen leichten Zugang zur Lüftungsanlage vorzusehen:

  1. Leichter Zugang zu den Kanälen,
  2. Zugang zum Innenraum der Kanäle durch Einbau von Revisionselementen von Alnor bereits während der Errichtung der Lüftungskanäle,
  3. Beseitigung von Hindernissen in der Lüftungsanlage, die den freien Durchgang der Reinigungsgeräte versperren könnten (keine Brandschutzklappen, Schalldämpfer, Drosselklappen in der Anlage).

 

  • Revisionsklappen – erhältlich in zwei Varianten: IPR für runde Kanäle mit Durchmesser von 80 bis 1600 m und IPF für rechteckige Kanäle. Sie werden in den Größen von 100 x 80 x 700 x 500 mm geliefert. Die  verwendete Dichtung gewährleistet die Dichtheitsklasse „D“ nach Eurovent;
  • Kniestücke BPKCL und BPBKCL – meistens in schwer zugänglichen Stellen eingesetzt, ermöglichen den Zugang zur Anlage in zwei Richtungen;möglichen den Zugang zur Anlage in zwei Richtungen; Hygiene in den Lüftungsanlagen
  • Blindstopfen mit Griff – verschließen die Revisionsbögen und Dreiwegestücke;• Drosselklappen – in der GBLIrisblendenvariante, die zusätzlich eine stufenlose Regelung und Luftstrommessung innerhalb der Anlage ermöglicht. Erhältlich sind ebenfalls die Guillotine-Drosselklappen GK und GKL;
  • Anemostat NCD-S – dessen Hauptpanel kann entfernt und nach der Montage wieder angebracht werden. Damit ist es möglich sowohl die Luftanschlüsse, wie auch die Endstücke der Anlage zu reinigen;
  • TRANS®System – ist ein kompletter Satz von Kanälen und runden Formstücken, verbunden mit einem Flansch. Die besondere Bauweise erlaubt jedes der eingebauten Elemente unabhängig voneinander zu entfernen. Die anderen Teile des Rohrsystems bleiben dabei unberührt.
  • Die Revisionselemente sind alle 20 Meter an den Kanalabschnitten vorzusehen, in denen keine Hindernisse (Drosselklappe, Brandschutzklappe, Schalldämpfer) auftreten. Im sonstigen Fall muss die Revisionsklappe vor und hinter dem Hindernis eingesetzt werden.
  • Die Maße der Revisionsklappe sollen mindestens um die Hälfte kleiner als die des Kanales sein. Bei einem Kanal 400x200 mm soll die Revisionsklappe 300x200 m an der Wand mit der Breite von 400 mm angebracht werden.
  • Durch die richtige Wahl der Klappen und deren Montage während der Installation der Lüftungskanäle können Kosten reduziert und Folgearbeiten am System effektiver ausführt werden. Werden die Revisionsklappen bereits während der Montage der Lüftungsanlage eingebaut, können sie später effektiver und schneller periodisch gereinigt werden. Reinigung und Entkeimung der Lüftungsanlage Die Entfernung von Verunreinigungen sowie Schadstoffen aus der Lüftungsanlage ist mindestens alle zwei Jahre je nach Art der in der Anlage auftretenden Verunreinigungen durchzuführen.

Reinigungsetappen der Lüftungsanlage:

  • Festlegung des Arbeitstermins,
  • Absicherung von Anlagen, Geräten, Möbeln in den betroffenen Räumen,
  • Abbau der Revisionsklappe,
  • Inspektion der Lüftungskanäle mittels eines speziellen Roboters,
  • Abgrenzung der zu reinigenden Kanäle mittels Ballons,
  • Entkeimung der Lüftungskanäle mit den von PZH (dt. Staatliche Hygieneanstalt) empfohlenen Mitteln durch Nebeln,
  • Inspektion der Lüftungskanäle nach der Reinigung,
  • Durchführung von mikrobiologischen Prüfungen,
  • Regelung der Lüftungsanlage,
  • Erstellung der entsprechenden Unterlagen.

Vorschriften über erforderliche Reinigung der Lüftungsanlagen


Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 16.08.1999 über technische Bedingungen für Nutzung von Wohngebäuden (Gesetzblatt 74/99) bestimmt die technischen Bedingungen für Nutzung von Wohngebäuden, einschließlich der zugehörigen


Installationen und technischen Anlagen


§ 13.1. Die Bedingungen und Art der Nutzung von technischen Anlagen und Installationen  sowie die zur deren Instandsetzung und Instandhaltung verwendeten Produkte dürfen die Eigenschaften des mittels dieser Anlagen und Installationen gelieferten Mediums nicht beeinträchtigen.
§ 22.1. Die Lüftungsanlagen und -geräte sollen während der Nutzungsdauer einen effizienten Luftaustausch in den Räumen entsprechend den im Entwurf angenommenen Bedingungen gewährleisten.
§ 22.2. Die Lüftungsanlagen und -geräte sind während der Nutzungsdauer in einem technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand zu halten.
§23. Während der Nutzungsdauer der Lüftungsanlagen und -geräte ist:
Hygiene in den Lüftungsanlagen
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1) vollständige Durchgängigkeit und Dichtheit der Leitungen und Anlagen,
2) Erhaltung des vollen geforderten Querschnittes der Lüftungsgitter,
3) die Durchführung der erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
4) die Umsetzung der durch zuständige Prüf- und Aufsichtsbehörden vorgegebenen Empfehlungen,
5) beim begründeten Bedarf – die Prüfungen des technischen Zustandes von Lüftungsanlagen und -geräte zu gewährleisten.
Nach den Gesetzen des Baurechts (Gesetzblatt 2000 Nr. 106 Pos. 1126), Art. 62.1 müssen die Gasanlagen sowie die Schornsteinleitungen – Entrauchungs-, Abgas- und Lüftungsanlagen müssen mindestens einmal pro Jahr überprüft werden.
Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12.04.2002 über technische Bedingungen, denen die Gebäude und deren Lage entsprechen müssen (Gesetzblatt Nr. 75 vom 15.06.2002, Pos. 690), enthält im Kapitel VI folgende Bestimmungen:
§ 147, Abs. 1. Die Lüftung und Klimatisierung sollen eine entsprechende Qualität des umbauten Raums, darunter die Luftwechselrate, deren Sauberkeit, relative Feuchtigkeit, die Luftstromgeschwindigkeit
im Raum bei Einhaltung von entsprechenden Gesetzen und Anforderungen der Polnischen Normen bezüglich der Lüftung, sowie den in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen
der Brandsicherheit und akustischen Anforderungen gewährleisten.
§ 153, Abs. 6. Die Leitungen sollen mit den Revisionsöffnungen ausgestattet sein, um die Leitungen von innen sowie andere Geräte und Anlagenteile reinigen zu können, sofern die Bauweise kein anderes Reinigungsverfahren ermöglicht, wobei die Revisionsöffnungen nicht in den Räumen mit den erhöhten hygienischen Anforderungen angebracht werden dürfen.
§154, Abs. 5: In den Räumen mit den erhöhten hygienischen Anforderungen sind die mit der inneren Beleuchtung und Schauöffnungen ausgestatteten Lüftungs- und Klimazentralen anzuwenden, mit denen die erhöhte Sauberkeit im Inneren des Gehäuses aufrecht erhalten werden kann.
§154, Abs. 6: Die Anlagen für Zwangslüftung und Klimatisierung sollen gegen Verunreinigungen aus der Außenluft und in besonderen Fällen auch aus der Umluft mittels Filter geschützt werden.


Nach den Bestimmungen der Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und Verwaltung (Gesetzblatt 2003 Nr. 121 Pos. 1138) §30, Abs. 2 werden die Verunreinigungen aus den Lüftungsleitungen mindestens einmal pro Jahr entfernt, sofern die Nutzungsbedingungen keine kürzeren Intervalle festlegen.

Die Norm PN-EN 12097:2007 Lüftung von Gebäuden. Leitungsnetz. Die Anforderungen bezüglich der Bestandteile des Leitungsnetzes zur Erleichterung der Instandhaltung des Leitungsnetzes fordert, dass die Elemente der Lüftungssysteme so eingebaut werden, um deren künftigen Abbau zur Reinigung zu ermöglichen.


In den Fällen, in denen solche Lösung nicht anwendbar ist, sind Revisionselemente vorzusehen, die einen Zugang zu den Kanälen gewährleisten.  Nach der Norm PN-EN 13779:2007 Lüftung von Nichtwohngebäuden. Erforderliche Merkmale  der Lüftungs- und Klimatisierungssysteme sind alle Bestandteile der Lüftungsanlagen den künftigen  Prüfungen des hygienischen Zustandes sowie den Reinigungsprozessen anzupassen.


Gesetze der Europäischen Union


Die innerhalb der EU geltende Gesetze legen die Anforderungen bezüglich der periodischen Prüfung der Hygiene in den Lüftungssystemen sowie die Grundregeln deren Reinigung ausführlich fest.

IDie EU hat die Norm BS EN 15780, Ventilation for buildings. Ductwork. Cleanliness of ventilation systems” eingeführt. Die Norm EN 15780 beschreibt die Anforderungen und Verfahren zur Bewertung des hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen und die deren Reinigungsmethoden.


Sie legt insbesondere fest:

  • Bewertungsverfahren,
  • Bewertungskriterien,
  • Die Inspektions- und Reinigungsintervalle;
  • Richtige Reinigungsmethoden;
  • Prüfungsregeln der ausgeführten Arbeiten.

Die Vorteile aus dem korrekten hygienischen Zustandes der Lüftungsanlagen sind enorm. Daher empfehlen wir Ihnen sich mit dieser Frage auseinander zu setzen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Vita-Vent oder ALNOR.

 

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